Hessisches Finanzgericht bestätigt Gemeinnützigkeit von Attac:  Gemeinnütziges zivilgesellschaftliches Engagement schließt politisches  Handeln nicht aus

"Attac ist gemeinnützig. Das politische Engagement gegen die neoliberale Globalisierung steht seiner Gemeinnützigkeit nicht entgegen. Das hat das Hessische Finanzgericht in Kassel am heutigen Donnerstag entschieden. Die Richter gaben damit der Klage von Attac gegen das Finanzamt Frankfurt statt. Dieses hatte dem Netzwerk im April 2014 die Gemeinnützigkeit entzogen mit der Begründung, es sei zu politisch. Eine Revision ließen die Richter nicht zu. In ihrer Urteilsbegründung folgen die Richter der Argumentation des Attac-Netzwerks, dass das Gesetz, die Abgabenordnung, gemeinnützigen Vereinen nicht grundsätzlich politische Aktivitäten verbietet. Dem Gesetzgeber sei es lediglich darum gegangen, eine (indirekte) Förderung politischer Parteien auszuschließen. Ausschlaggebend für die  Gemeinnützigkeit eines Vereins sei die Frage, ob er die in seiner Satzung benannten Zwecke verfolgt. Die Richter betonten, dass politische Aktivitäten einer Gemeinnützigkeit nicht entgegenstehen, sofern sie im Gesamtkontext eines gemeinnützigen Zwecks stehen und eingebettet sind in ein umfassendes Informationsangebot…" Meldung von und bei Attac Deutschland vom 10.11.2016
http://www.attac.de/startseite/detailansicht/news/hessisches-finanzgericht-bestaetigt-gemeinnuetzigkeit-von-attac/