Seit mehr als 20 Jahren fordert die BAGP genau diesen Fonds, um unzumutbare Härten für Patienten abzufedern. In den Beratungsstellen der BAGP zeigt sich, dass Patientinnen und Patienten nicht nur durch den eingetretenen gesundheitlichen Schaden und seine finanziellen Auswirkungen sehr belastet sind, sondern auch durch den Verdacht auf einen möglichen Behandlungsfehler. Oft haben sie nicht die Kraft und die finanziellen Mittel, um den Gang durch die juristischen Instanzen durchzustehen.

„Insbesondere für Patienten mit einem nachgewiesenen Schaden, bei dem aber kein eindeutiger Behandlungsfehler im rechtlichen Sinne nachzuweisen ist, wird der Fonds ein Segen sein. Wir freuen uns darüber und hoffen, dass es nun schnell zu einer Konkretisierung über die Ausgestaltung dieses Fonds kommen wird. Dabei muss unbedingt die Patientenvertretung beteiligt werden. Wichtig ist jetzt, dass die Bundesregierung noch vor der Wahl im Herbst 2017 diesem Vorhaben zustimmt!“ so Carola Sraier, Sprecherin der BAGP.

Ein derartiger Fonds wurde bereits bei den Beratungen zum 2013 verabschiedeten Patientenrechtegesetz von Patientenorganisationen, dem Bundesrat und Teilen der Ärzteschaft gefordert, leider vergebens. Umso erfreulicher, dass die Bundesländer jetzt ihre Forderung erneuern und initiativ werden.

Die BAGP fordert darüberhinaus mehr Patientensicherheit: z.B. den Ausbau der Fehlermeldesysteme und einen offeneren Umgang mit Fehlern im Medizinbetrieb.

„Neben dem Fonds brauchen wir aber weitere Instrumente, um Fast-Behandlungsfehler und wirkliche Behandlungsfehler zu reduzieren. Hierzu müssen die Forschungsergebnisse zur Patientensicherheit einbezogen und Fehlermeldesysteme ausgebaut werden. Auch der Umgang mit Fehlern und Fast-Fehlern muss in allen Bereichen des Gesundheitswesen anders werden. Dringend brauchen wir ein öffentliches Fehlermelderegister bei einer unabhängigen Institution“, so Sraier weiter.

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