Asylbewerberinnen und Asylbewerber müssen in den meisten deutschen Bundesländern einen Antrag bei den Sozialbehörden stellen, damit sie einen Arzt aufsuchen können. Dies verzögert oft notwendige Behandlungen. Einen anderen Weg geht das »Bremer Modell«, dass sich in den Stadtstaaten Bremen und Hamburg bereits über Jahre bewährt hat: Eine elektronische Gesundheitskarte ermöglicht Flüchtlingen vor Ort einen Arztbesuch ohne bürokratische Umwege. Das Amt für Soziale Dienste meldet Leistungsberechtigte automatisch bei der AOK an. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Krankenbehandlung und bekommt diese wiederum durch den Staat ersetzt. Eine »echte Mitgliedschaft« entsteht nicht. Die Behandlungskosten in den Stadtstaaten sind durch dieses Modell nicht gestiegen. Stattdessen konnten die Behörden durch die Abrechnung über die Krankenkassen Kosten für Personal und Software senken. Der Hamburger Senat hat festgestellt, dass so allein in Hamburg zuletzt 1,6 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden konnten. In den Flächenbundesländern gestaltet sich die Einführung einer solchen Chipkarte wegen örtlichen Zuständigkeiten in den Landkreisen und Kommunen schwieriger. Deswegen werben das Deutsche Rote Kreuz (DRK) und einige Bundesländer für eine bundesweite Lösung. Ziel ist ein Gesetzentwurf, der es auch Flächenländern ermöglicht, die Gesundheitskarte für Asylsuchende einzuführen.